- Die Familienbegleiterin hat eine pädagogisch fundierte Ausbildung und eine Ausbildung im psychologischen- psychosozialen- und seelsorgerisch - therapeutischen Bereich. Sie verfügt über Arbeitserfahrung im Bereich mit Babys, Kleinkindern und Schulkindern.
- Um die Qualität der einzelnen Angebote zu sichern, sind die regelmässige Teilnahme sowohl an Fort- und Weiterbildungen, als auch an Intervision und Supervision, ein fester Bestandteil der Arbeit.
- Sie untersteht der Schweigepflicht und darf Informationen an Drittpersonen nur im Einverständnis der Eltern weiterleiten.